• Sortieren und Kontieren der Belege
  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Debitoren- und Kreditorenüberwachung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Verwaltung des kaufmännischen Mahnwesens

Die Finanzbuchhaltung ist neben der Planungsrechnung, der Kosten- und Leistungsrechnung und der betriebswirtschaftlichen Statistik ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens. Sie ist vor allem nach außen gerichtet, versorgt also externe Interessengruppen mit Informationen.

Die Finanzbuchhaltung beschäftigt sich detailliert mit Zahlenwerten aller unternehmerischen Vorgänge, insbesondere mit der sachlich und zeitlich geordneten Buchhaltung einer Rechnungsperiode. Mit dem Ziel, das Gesamtergebnis der Unternehmung zu ermitteln, werden alle Aufwendungen und Erträge der geschäftlichen Tätigkeit mittels Belegen lückenlos erfasst. Damit erfüllt die Finanzbuchhaltung gemäß §239 HGB ihre Belegfunktion.

Der Buchhalter sortiert diese Dokumente zunächst und verbucht die Geschäftsvorfälle auf die richtigen Konten. Diese schließt er am Ende einer Abrechnungsperiode ab und der Steuerberater erstellt eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GUV).

Dabei spiegelt die Bilanz, die in Anlage- und Umlaufvermögen sowie Eigen- und Fremdkapital aufgeteilt ist, die aktuelle Schulden- und Vermögenssituation eines Betriebes zum jeweiligen Bilanzstichtag wider.
Darüber hinaus wird anhand der erfassten Finanzströme in Form von Aufwendungen und Erträgen in der GUV ersichtlich, ob ein Unternehmen einen Gewinn oder einen Verlust erwirtschaftet hat.

Wichtig sind diese Dokumente des Jahresabschluss nicht nur für den Betrieb selbst, sondern auch für Anteilseigner, Gläubiger und weitere Außenstehende. Diese können mit der GUV-Auswertung Aussagen darüber treffen, wie ein Unternehmen finanziell aufgestellt ist, ob es ihm gut oder schlecht geht.

Der Betrieb selbst erhält ferner eine Auskunft über die bestehende Steuerlast.
In Abhängigkeit der Unternehmensform haben Betriebe unterschiedliche Ertragssteuern auf das zu versteuernde Einkommen zu entrichten (zum Beispiel Einkommens-, Körperschafts- oder Gewerbesteuer).

Neben dem Jahresabschluss können auch Abschlüsse mit kürzeren Rechnungsperioden die Grundlage zukünftiger geschäftlicher Entscheidungen sein.Die in der Finanzbuchhaltung auch üblichen Quartals- und Monatsabschlüsse ermöglichen ebenfalls das Treffen von Aussagen zur Geschäftstätigkeit und Wirtschaftlichkeit. Letztlich werden anhand derer auch Investitionen geplant und realisiert.

Größere Unternehmen splitten ihre gesamte Buchhaltung zur differenzierten Betrachtung in Unterbereiche des Finanzwesens auf.

So erfasst beispielsweise die Debitorenbuchhaltung alle Außenstände bei Kunden, sogenannte Forderungen des Unternehmens. Diese entstehen durch die Veräußerung von Waren oder Dienstleistungen und begründen die Rechnungserstellung an den Käufer. Ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird mittels der Buchhaltung überwacht, um einen ständigen Überblick über aktuelle Außenstände zu erhalten. Ist ein Käufer mit dem Begleichen seiner Rechnungen im Rückstand, reagiert das kaufmännische Mahnwesen mit dem Versand einer Zahlungsaufforderung.

Während des eigenen Kaufvorgangs von Waren oder Dienstleistungen des produzierenden Unternehmens befindet sich selbiges ebenfalls in der Rolle des Kunden. Die zuständige Kreditorenbuchhaltung überwacht hierbei alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber Lieferanten und Dienstleistern, sogenannte Verbindlichkeiten. Den dazu ausgestellten Beleg verbucht das Unternehmen als Eingangsrechnung. Die Buchhaltung sorgt nunmehr für das fristgerechte Begleichen der offenen Posten.

Anhand der gesammelten Zahlen aus der Buchhaltung, kann der Steuerberater nunmehr viele betriebswirtschaftliche Fragen im Rahmen einer professionellen und umfassenden Beratung beantworten. Da die Anforderungen an mittelständische und große Unternehmen immer komplexer werden, ist die externe Hilfe bei steuerlichen Angelegenheiten unerlässlich.

So hilft der Steuerberater Betrieben mit mangelnden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen aus der Krise, bewahrt vor Misswirtschaft und falschen Entscheidungen, die letztlich den Unternehmenserfolg gefährden. Er zeigt aber auch gut aufgestellten Unternehmen Optimierungsbedarf auf.

Hierfür ist es wichtig, dass Betriebe ihre Buchhaltung transparent und nachvollziehbar führen. Die Arbeit mit dem Steuerberater, insbesondere die Erledigung der Finanzbuchhaltung und die daraus resultierenden Beratungspotenziale sind nicht nur erfolgsentscheidend, sondern für die meisten Unternehmensformen gemäß §238 Abs. 1 HGB sogar gesetzlich verpflichtend. Die steuerrechtlichen Vorschriften gelten für Selbstständige und Gewerbetreibende.

Nicht beziehungsweise nur eingeschränkte Gültigkeit haben sie für Freiberufler und Kleinunternehmer. Ferner müssen verpflichtete Betriebe in der Lage sein, auf Verlangen der Steuerbehörde auch Jahre später ihre unternehmerische Tätigkeit mit Zahlen belegen zu können. Steuerprüfungen kontrollieren dies in unregelmäßigen Abständen zum Einen intern, durch die Auswertung der betrieblichen EDV, zum Anderen auch extern, durch den Import aller Buchungen in Kontrollprogramme.